Apple hat am 18. August 2026 einen umfassenden Umbau seiner Geschäftsbedingungen für Apps in der Europäischen Union angekündigt. Der Schritt folgt auf eine enge Abstimmung mit der EU-Kommission und soll die langjährigen Streitpunkte zwischen dem Konzern und Brüssel beilegen — konkret ging es dabei um die Geschäftsbedingungen selbst und um die alternative App-Verteilung außerhalb des App Store. Statt eines Flickenteppichs verschiedener Modelle stellt Apple künftig alle Entwickler, die Apps in der EU vertreiben, auf ein einziges Regelwerk um.
Die neuen Bedingungen lassen sich ab sofort unterzeichnen, wirksam werden sie zum 1. Oktober. Für dich als Nutzer und für Entwickler heißt das: geänderte Provisionssätze, mehr Wahlfreiheit bei der Bezahlung innerhalb von Apps und eine deutlich vereinfachte Gebührenstruktur. Wir ordnen die wichtigsten Punkte ein und erklären, was sich hinter Begriffen wie der neuen Core Technology Commission verbirgt.
Ein einheitliches Regelwerk statt paralleler Modelle
Bislang mussten sich Entwickler in der EU zwischen unterschiedlichen Konditionen entscheiden, was die Sache reichlich unübersichtlich machte. Apple beschreibt das ausdrücklich als Problem und will die Komplexität nun reduzieren, indem jeder Entwickler, der Apps in der EU anbietet, unter denselben Rahmen fällt. Das betrifft sowohl Apps aus dem klassischen App Store als auch solche, die über alternative Marktplätze oder direkt über das Web verteilt werden.
Ein zentraler Baustein dieser Vereinfachung ist die Abschaffung mehrerer bisheriger Gebühren. Die sogenannte initial acquisition fee (eine Gebühr bei der Neugewinnung von Nutzern) und die store services fee entfallen ersatzlos. An ihre Stelle tritt ein schlankeres System, das im Kern auf Provisionen auf digitale Güter und Dienstleistungen setzt.
Die Core Technology Fee verschwindet
Die vielleicht wichtigste strukturelle Änderung betrifft die Core Technology Fee. Diese Gebühr wurde bislang pro Installation fällig — allerdings nur für Entwickler, die außergewöhnlich große Reichweiten erzielten. Genau dieses Modell war umstritten, weil eine feste Abgabe pro Download für kostenlose oder werbefinanzierte Apps mit Millionen von Nutzern zu erheblichen Kosten führen konnte.
Apple ersetzt die Core Technology Fee durch die Core Technology Commission: eine schlichte Provision von 5 Prozent auf digitale Transaktionen in Apps, die außerhalb des App Store vertrieben werden. Damit koppelt Apple die Abgabe an tatsächlichen Umsatz statt an die reine Zahl der Installationen. Für Entwickler, die keine oder nur geringe digitale Umsätze erzielen, senkt das die Belastung spürbar — wo kein Umsatz anfällt, wird auch keine Provision fällig.
Die neuen Provisionssätze im Detail
Apple begründet die gestaffelten Provisionen damit, dass der Konzern auf verschiedene Weise Wert für Apps schaffe — je nachdem, ob Entwickler den App Store, Apples In-App-Kauf oder beides nutzen. Die Sätze fallen je nach gewähltem Modell unterschiedlich aus. Hier die zentralen Werte laut Apples Ankündigung:
- App Store mit Apple In-App-Kauf: 26 Prozent Provision. Für die große Mehrheit der Entwickler sinkt der Satz jedoch auf 15 Prozent — das gilt für Teilnehmer am App Store Small Business Program, am Mini Apps Partner Program und am Video Partner Program sowie für automatisch verlängerte Abonnements nach dem ersten Jahr.
- App Store mit alternativer Zahlungsabwicklung: 20 Prozent. Entwickler in den genannten Programmen zahlen einen reduzierten Satz von 10 Prozent.
- App Store mit Verlinkung nach außen (Kauf wird außerhalb der App abgeschlossen): 15 Prozent, für die genannten Programme ebenfalls 10 Prozent.
- Verteilung über alternative Marktplätze oder das Web: 5 Prozent Core Technology Commission.
Auffällig ist die deutliche Spreizung zwischen dem regulären Satz von 26 Prozent und den 15 Prozent, die laut Apple für die überwiegende Mehrheit der Entwickler gelten. In der Praxis dürften also viele kleinere Anbieter mit dem niedrigeren Satz kalkulieren. Wer alternative Zahlungswege einsetzt oder aus der App heraus auf eine Website verlinkt, kommt auf noch geringere Provisionen — Apple senkt hier den Anteil auf die Vermittlungs- und Plattformleistung.
Apple In-App-Kauf neben alternativen Zahlungen
Bemerkenswert ist eine Öffnung bei den Bezahloptionen. Bislang war es in der EU nicht erlaubt, den Apple In-App-Kauf gemeinsam mit alternativen Zahlungsmethoden in einer App anzubieten. Das ändert sich: Entwickler dürfen künftig beides parallel bereitstellen. Apple bezeichnet den eigenen In-App-Kauf weiterhin als den sichersten und vertrauenswürdigsten Weg für Käufe und Downloads, akzeptiert nun aber die Koexistenz mit anderen Wegen.
Diese Freiheit ist an Vorgaben zur Darstellung geknüpft. Apple will damit ein einheitliches, transparentes Erlebnis für Nutzer sicherstellen. Konkret wählen Entwickler ihre Bezahloptionen aus — Apple In-App-Kauf, alternative Zahlungsabwicklung in der App, Verlinkung ins Web oder eine Kombination daraus — und müssen die einmal getroffene Wahl anschließend 12 Monate lang beibehalten. Dieser Zeitraum soll für Konsistenz und Klarheit sorgen, schränkt aber gleichzeit die Flexibilität ein: Ein häufiger Wechsel des Bezahlmodells ist damit ausgeschlossen.
Zusätzlicher Schutz für Kinder bei alternativen Zahlungen
Mit der Öffnung für alternative Zahlungswege stellt sich die Frage nach dem Schutz jüngerer Nutzer. Apple hat gemeinsam mit der EU-Kommission Maßnahmen festgelegt, die vergleichbaren Regelungen in anderen Märkten ähneln. Sie zielen darauf ab, Betrug und unbeabsichtigte Käufe durch Kinder zu verhindern.
- Apps in der Kategorie Kinder im App Store dürfen keine Links zu Websites enthalten, über die Transaktionen abgeschlossen werden. Das soll das Risiko von Betrug und Scams verringern, die gezielt Kinder ansprechen.
- Für Nutzer unter 18 Jahren müssen alle Apps aus dem App Store, die eine alternative Zahlungsabwicklung nutzen oder für Transaktionen auf eine Website verlinken, eine sogenannte Parental Gate enthalten. Diese Schranke verlangt, dass jüngere Nutzer vor einem Kauf ein Elternteil oder einen Erziehungsberechtigten einbeziehen.
- Für Nutzer unter 13 Jahren ist die Verlinkung zu Websites für Transaktionen komplett untersagt, um Betrugsversuchen gegenüber den Jüngsten vorzubeugen.
Apple weist darauf hin, dass in EU-Mitgliedstaaten, die eine elterliche Zustimmung für digitale Handlungen auch bei Kindern über 13 Jahren verlangen, diese Schutzmechanismen entsprechend angepasst greifen. Die Regeln orientieren sich also am jeweiligen nationalen Recht.
Wer alternative Marktplätze betreiben darf
Ein weiterer Teil der Ankündigung betrifft die Frage, wer überhaupt einen alternativen App-Marktplatz betreiben oder Apps direkt über das Web verteilen darf. Apple erweitert den Kreis der berechtigten Unternehmen. Qualifizieren können sich Firmen künftig, wenn sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie erreichen eine moderate Schwelle finanzieller Stabilität, bewertet durch die Wirtschaftsauskunftei Dun & Bradstreet.
- Sie sind börsennotiert oder gehören zu einem börsennotierten Unternehmen.
- Sie haben Risikokapital von einer etablierten Investmentfirma erhalten.
- Sie haben eine Finanzprüfung durch einen zugelassenen Wirtschaftsprüfer abgeschlossen.
- Sie sind eine staatliche Einrichtung, eine Bildungsinstitution oder eine gemeinnützige Organisation.
Die Web-Verteilung ist ausschließlich in der EU verfügbar. Apple betont hier ein Sicherheitsargument: Bei der direkten Verteilung über das Web gibt es keinen Marktplatzbetreiber, der dahintersteht, und keine laufende Aufsicht, wie Apple sie für den App Store bietet. Ein böswilliger Akteur könne so unter Umständen lange agieren und Nutzern schaden, bevor er auffalle.
Um dieses Risiko einzudämmen, hält Apple an der Notarisierung fest. Jede alternativ verteilte App muss diesen Basis-Check durchlaufen. Er konzentriert sich auf grundlegende Funktionsfähigkeit und den Schutz vor ernsthaften Bedrohungen — eine inhaltliche Vollprüfung wie im App Store ist das nicht, aber eine Mindestsicherung gegen offensichtliche Gefahren.
Was bedeutet das für dich?
Als Nutzer merkst du die Änderungen vor allem an den Bezahloptionen innerhalb von Apps. Es kann künftig sein, dass dir eine App mehrere Wege anbietet, etwa Apples eigenen In-App-Kauf und daneben eine alternative Zahlung oder einen Link auf die Website des Anbieters. Preisunterschiede sind dabei denkbar, weil Entwickler die niedrigeren Provisionen unter Umständen weitergeben. Garantiert ist das aber nicht.
Wenn du Kinder mit iPhone oder iPad ausstattest, sind die neuen Schutzmechanismen relevant. So kannst du vorgehen:
- Prüfe, ob für das Gerät deines Kindes ein korrektes Geburtsdatum im Apple-Konto hinterlegt ist — nur so greifen die altersabhängigen Schranken für Nutzer unter 13 und unter 18 Jahren.
- Achte darauf, dass Apps aus der Kategorie Kinder ohnehin keine externen Kauf-Links enthalten dürfen; das reduziert das Betrugsrisiko.
- Rechne bei jüngeren Nutzern mit einer Parental-Gate-Abfrage vor Käufen über alternative Zahlungswege — sie ist bewusst eingebaut, damit du eingebunden wirst.
Für Entwickler lohnt ein genauer Blick auf die Zahlen. Die wichtigsten Handlungsschritte:
- Kläre, ob du für den reduzierten Satz von 15 statt 26 Prozent infrage kommst — etwa über das App Store Small Business Program, das Mini Apps Partner Program oder das Video Partner Program.
- Rechne durch, ob sich für dein Umsatzmodell alternative Zahlungsabwicklung (20 bzw. 10 Prozent) oder eine Verlinkung nach außen (15 bzw. 10 Prozent) rechnet.
- Bedenke die 12-Monats-Bindung: Die einmal gewählte Kombination aus Bezahloptionen lässt sich für ein Jahr nicht ändern.
- Wenn du außerhalb des App Store verteilst, kalkuliere die 5-prozentige Core Technology Commission auf digitale Transaktionen ein — sie ersetzt die frühere Pro-Installation-Gebühr.
- Die neuen Bedingungen lassen sich bereits jetzt unterzeichnen, greifen aber erst zum 1. Oktober. Weitere Ressourcen stellt Apple über die Developer-Support-Seite bereit.
Einordnung: ein Kompromiss mit Brüssel
Die Ankündigung ist mehr als eine technische Preisliste. Apple beschreibt die Änderungen ausdrücklich als Ergebnis einer engen Zusammenarbeit mit der EU-Kommission und als Beilegung der Meinungsverschiedenheiten über Geschäftsbedingungen und alternative Verteilung. Der Digital Markets Act der EU steht seit Längerem im Zentrum des Konflikts, weil er große Plattformen zu mehr Offenheit verpflichtet.
Die neue Struktur zeigt, wie Apple versucht, regulatorische Vorgaben mit dem eigenen Geschäftsmodell zu vereinbaren. Die pro-Installation berechnete Gebühr, die vor allem bei sehr großen kostenlosen Apps für Unmut sorgte, weicht einer umsatzabhängigen Provision. Gleichzeitig hält Apple an Sicherungsmechanismen wie der Notarisierung und den Kinderschutzregeln fest. Ob die niedrigeren Provisionen tatsächlich zu günstigeren Preisen für Endnutzer führen, hängt letztlich davon ab, wie Entwickler die Spielräume nutzen.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Entwickler können die neuen Geschäftsbedingungen ab sofort unterzeichnen. Wirksam werden die Änderungen zum 1. Oktober 2026. Bis dahin bleibt für Entwickler Zeit, ihre Bezahlmodelle und Kalkulationen anzupassen.
Was ist der Unterschied zwischen Core Technology Fee und Core Technology Commission?
Die alte Core Technology Fee war eine feste Gebühr pro Installation und betraf nur Entwickler mit sehr großer Reichweite. Die neue Core Technology Commission ist stattdessen eine Provision von 5 Prozent auf digitale Transaktionen in Apps, die außerhalb des App Store vertrieben werden. Die Abgabe richtet sich also nach Umsatz statt nach der Zahl der Downloads.
Kann ein Entwickler jetzt Apple Pay und eine eigene Bezahlung gleichzeitig anbieten?
Ja. Neu ist, dass Apples In-App-Kauf gemeinsam mit alternativen Zahlungsoptionen in derselben App angeboten werden darf — das war in der EU zuvor nicht erlaubt. Dabei gelten Vorgaben zur Darstellung, und die einmal gewählte Kombination muss zwölf Monate lang beibehalten werden.
Welche Schutzmaßnahmen gelten für Kinder?
Apps in der Kinder-Kategorie dürfen keine externen Kauf-Links enthalten. Für Nutzer unter 18 Jahren ist bei alternativen Zahlungen oder externen Links eine Parental Gate vorgeschrieben, die eine Beteiligung der Eltern verlangt. Für Nutzer unter 13 Jahren ist das Verlinken auf Websites für Transaktionen ganz untersagt. In EU-Ländern mit weitergehenden Zustimmungspflichten passen sich diese Regeln entsprechend an.
Gilt die Web-Verteilung von Apps auch außerhalb der EU?
Nein. Die direkte Verteilung von Apps über das Web ist ausschließlich in der EU verfügbar. Apple weist darauf hin, dass es hier keinen Marktplatzbetreiber und keine laufende Aufsicht gibt, verlangt aber weiterhin für jede alternativ verteilte App eine Notarisierung als Basis-Sicherheitscheck.




