Förderung von Fitness-Trackern und Gesundheits-Apps: So sparen Sie Geld mit Ihrer Krankenkasse

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Fitness-Tracker, Smartwatches & Apps: Welche Zuschüsse Krankenkassen bieten

Viele gesetzliche Krankenkassen in Deutschland unterstützen ihre Versicherten finanziell bei der Anschaffung von Fitness-Trackern, Smartwatches, Gesundheits-Apps oder Sportkursen. Ziel dieser Förderungen ist es, einen aktiven Lebensstil zu fördern und langfristig die Gesundheit zu verbessern.

Je nach Krankenkasse können Versicherte Zuschüsse von mehreren hundert Euro pro Jahr erhalten – entweder über Bonusprogramme oder über die Kostenübernahme zertifizierter Gesundheits-Apps.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Apps und Fitness-Tracker gefördert werden, wie die Kostenübernahme funktioniert und bei welchen Krankenkassen sich die Förderung besonders lohnt.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Gesundheits-Apps auf Rezept

Seit dem Jahr 2020 können Versicherte sogenannte Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nutzen. Dabei handelt es sich um medizinisch geprüfte Apps, deren Kosten von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können.

Was sind DiGA-Apps?

Digitale Gesundheitsanwendungen unterstützen unter anderem bei:

  • Prävention und Gesundheitsförderung
  • Chronischen Erkrankungen
  • Therapie-Begleitung
  • Verhaltensänderungen wie Bewegung, Ernährung oder Rauchentwöhnung

Typische Funktionen sind Erinnerungen an Medikamente oder Termine, die Analyse von Körperwerten sowie strukturierte Trainings- oder Entspannungsprogramme.

Alle DiGA-Apps verfügen über ein CE-Kennzeichen und werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Datenschutz und medizinischen Nutzen geprüft.

Geprüfte Gesundheits-Apps im DiGA-Verzeichnis

Im offiziellen DiGA-Verzeichnis des BfArM finden Sie alle zugelassenen Anwendungen. Jede App wurde geprüft auf:

  • Medizinischen Nutzen
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Benutzerfreundlichkeit
  • Wirksamkeit

Versicherte können sicher sein, dass ausschließlich seriöse und geprüfte Gesundheits-Apps gelistet sind.

Kostenübernahme für DiGA – auch ohne ärztliches Rezept

Ein großer Vorteil digitaler Gesundheitsanwendungen ist, dass viele DiGA-Apps auch ohne ärztliches Rezept beantragt werden können.

So funktioniert die Kostenübernahme:

  • App im DiGA-Verzeichnis auswählen
  • Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse stellen
  • Freischaltcode erhalten
  • App kostenfrei nutzen

Zusätzlich können Ärztinnen und Ärzte DiGA-Apps auch direkt verordnen. Seit Januar 2023 ist beispielsweise die bekannte Rauchentwöhnungs-App „Smoke Free“ offiziell auf Rezept erhältlich.

Bonusprogramme der Krankenkassen: Geld für Bewegung & Technik

Neben DiGA-Apps bieten nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen sogenannte Bonusprogramme an. Diese belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten mit Punkten oder Geldprämien.

Belohnt werden unter anderem:

  • Regelmäßige Bewegung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Teilnahme an Sport- oder Präventionskursen
  • Nutzung von Fitness-Apps oder Wearables

Die gesammelten Bonuspunkte lassen sich häufig gegen Geldprämien, Gesundheitskurse, Fitnessstudio-Zuschüsse oder Fitness-Tracker und Smartwatches eintauschen.

Zuschüsse für Fitness-Tracker & Smartwatches: Konkrete Beispiele

Techniker Krankenkasse (TK)

Über die TK-Fit App können Versicherte durch Bewegung und das Beantworten von Gesundheitsfragen Bonuspunkte sammeln.

  • Bis zu 1.000 Bonuspunkte pro Jahr
  • Einlösbar für Fitness-Tracker, Sportkurse oder Mitgliedschaften

DAK Gesundheit

Die DAK Gesundheit unterstützt Versicherte über ihr Bonusprogramm beim Kauf von Fitness-Trackern und Smartwatches.

  • Zuschuss für Apple Watch oder Fitness-Tracker
  • Förderung von bis zu 500 Euro

Continentale BKK

  • Zuschüsse für Gesundheitsmaßnahmen
  • Bis zu 380 Euro pro Jahr

Bergische Krankenkasse

  • Bonusprogramm mit Aktivitätsnachweisen
  • Zuschüsse bis zu 300 Euro

Weitere Krankenkassen mit Bonusprogrammen

  • AOK (regional unterschiedlich)
  • Barmer
  • BKK Mobil Oil
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse
  • KKH
  • SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

Welche Geräte und Leistungen werden gefördert?

Je nach Krankenkasse können folgende Leistungen gefördert werden:

  • Fitness-Tracker (z. B. Fitbit, Garmin, Xiaomi)
  • Smartwatches (z. B. Apple Watch, Samsung Galaxy Watch)
  • Pulsuhren
  • Sport- und Gesundheits-Apps
  • Präventions- und Online-Kurse

Häufige Voraussetzungen sind die regelmäßige Nutzung, ein Aktivitätsnachweis über eine App oder die Teilnahme an einem Bonusprogramm.

FAQ: Häufige Fragen zur Krankenkassen-Förderung

Übernimmt jede Krankenkasse Fitness-Tracker?
Nein, aber fast alle bieten Bonusprogramme mit Zuschüssen an.

Kann ich mehrere Zuschüsse pro Jahr erhalten?
Ja, oft gelten jährliche Höchstbeträge.

Gilt die Förderung auch für privat Versicherte?
In der Regel gelten die Programme nur für gesetzlich Versicherte.

Muss ich die Geräte vorstrecken?
Meist ja – die Erstattung erfolgt nach Einreichen der Nachweise.

Fazit: Krankenkassen-Förderung clever nutzen und Geld sparen

Mit den richtigen Informationen lassen sich mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Ob DiGA-App auf Rezept, Bonuspunkte für Bewegung oder Zuschüsse für Fitness-Tracker – die Angebote der Krankenkassen lohnen sich für viele Versicherte.

Tipp: Prüfen Sie regelmäßig die Website Ihrer Krankenkasse oder fragen Sie direkt nach aktuellen Bonusprogrammen, da sich die Bedingungen ändern können.

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