Dienstag, April 23, 2024
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Hosting-Unternehmen gewinnt vor Gericht gegen Produzenten

Bild: Pixabay

Das Bundesgericht in Florida hat eine Klage von diversen Produzenten abgewiesen, welche gegen das Webhosting-Unternehmen Quadranet geklagt haben.

Anfang des Jahres wagten diverse voneinander unabhängige Produzenten einen großen Schritt: Sie fingen an, nicht nur Webseitenbetreiber sowie einzelne Raubkopierer ins Visier zu nehmen, sondern direkt auf die VPN-Anbieter sowie deren Hoster zuzugehen. Denn durch VPN-Verbindungen versuchen sich die einzelnen Personen zu schützen, während sie illegal streamen oder downloaden. Des Weiteren, so die Filmemacher, seien die Server-Hoster für VPN-Anbieter teilschuldig. So wurden in den letzten Monaten Hosting-Unternehmen verklagt, unter welches auch das kalifornische Quadranet-Unternehmen fällt, welches beispielsweise Server für LiquidVPN bereitstellt. Über die Anfänge der Klage berichtete vor allem TorrentFreak.

Die Klage beinhaltet, dass Quadranet für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden soll, da diverse Abonnenten von LiquidVPN Raubkopien verbreitet sowie bezogen hätten. Weiter argumentieren sie, dass der Hoster nach Erhalt mehrere Abmahnungen Maßnahmen hätte ergreifen müssen.

Unter Maßnahmen versteht man in diesem Sinne beispielsweise das Abschalten der Server, das Null-IP-Routing von Servern oder das Auflösen von Verträgen mit VPN-Anbietern.

Klageabweisung von Quadranet

Quadranet reichte umgehend nach Einreichung der Klage einen Antrag auf Klageabweisung ein. Sie führten darin an, dass z.B. das Null-IP-Routing vor allem auch Kunden betreffen würde, welche auf den Schutz der Privatsphäre angewiesen seien und der Anteil an legalen Nutzern, die der illegalen Nutzer deutlich übersteigt.

Das alles wurde vor dem Bundesgericht in Florida verhandelt. Jenes gab den Filmfirmen die Möglichkeit, ihre Klage nochmal abzuwandeln, um genaue Tatbestände zu definieren. Denn, so Bezirksrichterein Beth Bloom, seien keine ausreichende Grundlagen für die Behauptungen vorhanden, dass Quadranet tatsächlich für die Mitwirkung an den Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden könne. Grundlage für diese Entscheidung war, dass die Filmfirmen dem Webhoster keine schuldhafte Absicht nachweisen konnte. Das keine konkreten schuldhaften Absichten vorhanden waren, war vor allem dem geschuldet, dass der Datenverkehr bei den gesamten Raubkopiervorgängen verschlüsselt war.

Quadranet hat diese Begegnung vor Gericht somit gewonnen und ein Statement für weitere Klagen gesetzt, dass ein konkret nachweislicher Verdacht auf schuldhafte Absichten vorhanden sein muss. Es bleibt spannend, denn diverse Gerichtsverfahren in weiteren Fällen sind noch offen.

Quellen: Im Bericht gekennzeichnet

Michael
Michaelhttp://techpill.de
Michael ist speziell der Computerbranche sehr verbunden. Er beschäftigt sich am liebsten mit Laptops, Ultrabooks und alles rund um die PC-Technik. Michael berichtet sehr gerne über kommende Technik, Trends und aktuelle Produkte.

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