Dienstag, März 19, 2024
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So ändern und unterzeichnen Sie digitale Verträge

Es ist noch gar nicht lange her, da bedurfte es der eigenhändigen Unterschrift auf Erklärungen, Vereinbarungen und Verträgen. Diese eigenhändige Unterschrift wurde mittel Kugelschreiber auf dem jeweiligen Papier angebracht. Sicherlich zählt heute noch eine Signatur mit Tintenfüller oder Kugelschreiber, doch die digitale Signatur erfreut sich überall größter Beliebtheit. Der Großteil der Länder hat mittlerweile die digitale Signatur anerkannt und deswegen ist die digitale Signatur etwas äußerst Angenehmes für viele Menschen als auch Unternehmen geworden.

Sind elektronische Signaturen rechtsverbindlich?

Ja, dies ist aber immer landesabhängig, während manche Länder sehr strenge Vorgaben haben, sind andere Länder mit deren Gesetzen flexibler und haben unbefristete Gesetze für elektronische Signaturen.

Solange eine elektronische Signatur vorbestimmten Standards entspricht, ist diese Signatur rechtsgültig.

Zu diesen Standards gehören:

Die Ansicht zu unterzeichnen

  • Wie auch im Falle einer schriftlichen Signatur ist diese Signatur nur dann bindend, wenn beide Parteien zustimmen zu unterzeichnen. Somit ist es nicht möglich, jemanden auszutricksen, um eine Signatur zu bekommen, wenn diese Person keine Unterzeichnung aus bestimmten Gründen durchführen möchte.

Eine Zustimmung zu einer elektronischen Signatur

  • Jede der zu unterzeichnenden Parteien muss damit einverstanden sein und auch zustimmen, eine Vereinbarung oder einen Vertrag elektronisch zu signieren. Dazu gehören auch elektronische Aufzeichnungen über diese Aktion, wie zum Beispiel „wenn Sie hier klicken, stimmen Sie den Bedingungen und Vereinbarungen zu“.

Es muss eine Verknüpfung mit der Signatur und dem Dokument geben

  • Es wurde festgesetzt, dass jede elektronische Signatur mit dem unterschriebenen Datensatz verknüpft werden muss. Dadurch ist einer Zweckentfremdung der elektronischen Signatur Einhalt geboten.

Zuordnung der Signatur muss eindeutig sein

  • Die elektronische Signatur muss nicht nur dem Dokument, sondern auch dem Unterzeichner eindeutig zuzuordnen sein.

Die Aufbewahrung von elektronisch signierten Dokumenten

  • Jede der unterzeichneten Parteien muss Zugang zu den unterzeichneten Dokumenten, wie Verträgen, Vereinbarungen usw., gewährt sein. Mittels dieses Zuganges kann ein Dokument reproduziert und auch ausgedruckt werden.

Gerade im Bereich von Unternehmen, wo unter Vertragspartnern des Öfteren große Distanzen liegen, ist eine digitale Signatur nicht nur ein enormer Komfort, sondern bietet auch Sicherheit für die Vertragspartner. Unterschreiben Sie Ihr PDF, Sie benötigen nur eine Internetverbindung und ein paar Minuten Zeit.

Durch welche Gesetze werden elektronische Signaturen geregelt?

Es gibt zwei Gesetze für elektronische Signaturen in den USA. Zum Ersten das „Uniform Electronic Transaction Act“ (UETA), das als Gesetzes-Modell für Staaten dienen soll, die dieses Gesetz verabschieden möchten. Zum zweiten das „Electronic Signature in Global and National Commerce Act“ (ESIGN), ein Gesetz, das einen Standard landesweit schafft.

Ähnlich der UETA ist der ESIGN Act, der ebenfalls die rechtliche Gültigkeit von elektronischen Signaturen regelt und bestätigt. Auch bei den Gesetzen von ESIGN wurde eingeschränkt auf Regierungsangelegenheiten, Handels- oder Geschäftsangelegenheiten.

Natürlich gibt es auch in Deutschland entsprechende Gesetze. Hier gilt das sogenannte „SigG“. Das Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen oder kurz Signaturgesetz. Schon seit dem 1.7.2016 ist dieses jedoch weitgehend einer EU-Verordnung gewichen. Diese Verordnung wurde ihrerseits außer Kraft gesetzt und durch das „Vertrauensdienstgesetz“, kurz VDG ersetzt.

Die eigenhändige Unterschrift ist erforderlich für:

  • Kündigungsmitteilungen
  • Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten
  • Anträge und Gerichtsdokumente
  • Gerichtsbeschlüsse
  • Schriftsätze
  • Benachrichtigungen per Gericht über eine Zwangsvollstreckung oder Zwangsräumung
  • Versicherungsleistungen
  • Sicherheitsrückrufhinweise

Sind digital unterschriebene Arbeitsverträge gültig oder nicht?

Die Antwort auf diese Frage ist kurz und knapp Ja. Eine elektronische Signatur auf einem Arbeitsvertrag ist rechtsgültig. Durch die gesetzliche Formfreiheit ist eine elektronische Signatur rechtsgültig.

In einem Fall jedoch ist die schriftliche Form der Unterschrift notwendig. Bei der befristeten Form des Arbeitsvertrages und bei den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.

Verträge rechtsverbindlich machen mittels elektronischer Signatur

Es stehen diverse Möglichkeiten der elektronischen Signatur zur Verfügung. Ein Dokument in PDF kann jederzeit angepasst und auch elektronisch unterzeichnet werden. Wichtig sind in jedem Falle die Gesetze des jeweiligen Landes zu berücksichtigen, damit ein Dokument rechtsgültig wird.

Nicht nur die verschiedensten Apps bieten die Möglichkeit einer elektronischen Signatur, sondern in einigen Ländern gibt es bestimmte Vorgaben, um eine elektronische Signatur durchzuführen. So ist in einigen Ländern zum Beispiel die elektronische Signatur durch die Regierung geregelt und benötigt weitere Dokumente, um eine elektronische Zeichnung durchführen zu können. Diese wird speziell für Verfahren oder Dokumente benötigt, die amtlich ausgestellt werden.

Verträge verändern und elektronisch unterzeichnen

Bei Verträgen und Vereinbarungen ist es zwar möglich, mit einer elektronischen Signatur zu unterzeichnen, doch sollten diese Verträge oder Dokumente danach nicht mehr veränderbar sein. Dies gilt zur Bekämpfung von Missbrauch.

Kommt es zu einem elektronischen Vertrag oder einer Vereinbarung, sollte diese deshalb zuvor gut durchgelesen werden. Werden Änderungen benötigt, können diese Änderungen vor der elektronischen Signatur selbstverständlich abgeändert werden. Das bedeutet, dass beide Vertragspartner mit dieser Änderung einverstanden sein müssen. Ist eine Änderung eines Dokumentes zu beiderseitiger Zufriedenheit erledigt, steht einer digitalen Signatur nichts mehr im Wege.

Eine elektronische Signatur vereinfacht viele Dinge, wenn man sich an die jeweilige Rechtslage eines Landes hält. Gerade in Zeiten der Pandemie ist eine elektronische Signatur sehr von Vorteil und ermöglicht es sich lange Wartezeiten zu ersparen.

Martin
Martinhttps://techpill.de
Martin ist leidenschaftlicher Technikfreak und beschäftigt sich am liebsten mit Smartphones und Tablets. Am liebsten berichtet Martin über aktuelle Leaks und News rund um den Smarpthone Bereich.

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